Erfahre in meinem Pflegetipp Video was Verhinderungspflege ist . . .
. . . wem sie zusteht und wie Du sie für Deine zu Pflegenden und Dich nutzen kannst. Bei Fragen, schreib gern in die Kommentare oder direkt eine Email andrea@aromapraxis-beerbaum.de Ich möchte den Austausch im Angehörigenpflegealltag fördern und pflegende Angehörige auffordern, pro aktiv zu werden. Die Entlastungsmöglichkeiten seitens der Pflege- und Krankenkasse sind dazu da den Alltag zu erleichtern und zwar die zu Pflegenden und die Angehörigen, die die Pflege ausführen und liebevoll übernehmen. Damit das auch so bleiben kann und die Menschen solange in der Häuslichkeit gemeinsam mit ihren Liebsten leben können und dabei gut versorgt sind pflegerisch, sollten wirklich alle Optionen wahrgenommen werden, die es heute gibt. Und das mit Ernsthaftigkeit – bedeutet, dass die Zeit, die durch Verhinderungspflege oder auch den Entlastungsbetrag geschaffen wird, wirklich für sich selbst, für Selfcare Rituale, Me-time z. B. einen ungestörten und unbeschwerten Frisörbesuch oder ein gutes Buch auf dem Sofa, im Garten oder einfach raus schauen in die Wolken, genutzt werden muss, nicht sollte! Hier greift der Sinn der Verhinderungspflege.
Ich schreibe das so ehrlich, offen und wohlmöglich auch hart für manch pflegenden Angehörigen, weil ich es leider immer wieder während meiner Tätigkeit im Krankenhaus auf Station wie auch als freiberufliche Pflegeberaterin in der Häuslichkeit erlebt habe, dass eben nicht gut auf sich (Pflegende Angehörige) geachtet und es immer nur und ausschließlich 24/7 um die Pflegeempfänger geht. Ein solch einseitiges Geben, eben durch Pflegebedürftigkeit bedingt, kann nur langfristig für alle Beteiligten machbar und lebenswert bleiben, wenn Hilfe und Unterstützung nicht nur auf dem Papier oder in Form von Geld/Sachleistungen angenommen und tatsächlich umgesetzt wird im Pflegealltag!
Im worst case – einem Burnout ist nämlich weder dem Pflegeempfänger noch dem/r Angehörigen gedient und die möglicherweise bereits brenzlige Situation wird zur Eskalation.
Bitte beachte, dass meine Angaben hier auf meinen eigenen Erfahrungen als pflegende Angehörige beruhen und des Weiteren aus der Zeit als Pflegeberaterin nach § 37 SGB XI 2018-2019 resultieren, sie entsprechend somit dem damaligen Stand und meinen aktuellen privaten Erfahrungen. Erkundige dich immer aktuell und individuell bei deiner zuständigen Pflege- und Krankenkasse nach den Voraussetzungen für die Beantragung eines Pflegegrades und die dazu gelisteten gesetzlichen Leistung.
Meine Angaben sind hier nach besten Wissen und Gewissen als Erfahrungsweitergabe zu verstehen, sie ersetzen keine abrechenbare Pflegeberatung oder stellen eine gesetzliche Grundlage für mögliche Ansprüche in Punkto Pflegegrad da.
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